Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben.
So gilt zunächst: Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und Schadenhöhe Ersatzansprüche geltend machen können.
Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden.
Außerdem können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen, denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von
sich.
Bei kleineren Schden, d.h. wenn die Schadenhöhe 750€ vorraussichtlich nicht übersteigt, sehen wir von der Erstellung eines Gutachtens ab und bieten Ihnen die Erstellung eines Kostenvoranschlags
an.
Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Eventuelle Einwände des Verursachers können entkräftet werden, sobald ein Gutachten vorliegt, das Sie im Recht sieht.