Wenn Unfallgeschädigte sich dazu entschließen, den entstandenen Schaden fiktiv nach Sachverständigengutachten abzurechnen, sind hierzu in Bezug auf die Nutzungsausfallentschädigung einige Dinge zu beachten.
Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, kann man für die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen
Ebenfalls gilt dies für reparaturwürdige Fahrzeuge, die in Eigenregie instandgesetzt werden.
Um unseren Kunden eine zusätzliche Serviceleistung anzubieten, erstellen wir gerne kostenfrei eine Dokumentation über die selbst durchgeführte Reparatur. Anschließend reichen wir diese bei der
Versicherung ein, um die Nutzungsausfallentschädigung für unsere Kunden geltend zu machen.
Gerne können Sie bei Fragen hierzu Kontakt zu uns aufnehmen.